Coronamassnahmen aktuell
Im Kantonsspital Glarus gilt bis auf weiteres eine generelle Maskenpflicht. Masken sind selbst mitzubringen oder beim Empfang erhältlich. Bezüglich Anzahl Besucher und Dauer des Besuches gelten keine keine Einschränkungen.
- Bis auf weiteres besteht im Kantonsspital Glarus eine generelle Maskenpflicht.
- Besuche in Isolationszimmern sind nach wie vor nicht erlaubt.
- Personen mit Grippesymptomen sind keine Besuche erlaubt.
- Wir bitten Besucher*innen beim Betreten und Verlassen des Spitals die Hände zu desinfizieren.