Coronamassnahmen aktuell
Im Kantonsspital Glarus besteht keine Maskenpflicht mehr. Bezüglich Anzahl Besucher und Dauer des Besuches gelten keine keine Einschränkungen. Besuche in Isolationszimmern sind nicht erlaubt.
- Im Kantonsspital Glarus besteht keine Maskenpflicht mehr.
- Besuche in Isolationszimmern sind nach wie vor nicht erlaubt.
- Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion oder einer laborbestätigten Infektion ist der Zutritt zum Spital nicht erlaubt.
- Wir bitten Besucher*innen beim Betreten und Verlassen des Spitals die Hände zu desinfizieren.